Probefahrt beim Privatverkauf: Warum besondere Vorsicht geboten ist
Der Kauf eines Gebrauchtwagens von privat ist in Deutschland weit verbreitet. Plattformen wie mobile.de, AutoScout24 oder eBay Kleinanzeigen machen es einfach, passende Angebote zu finden. Doch bevor es zum Kauf kommt, steht in der Regel eine Probefahrt an – und genau hier lauern besondere Risiken, die beim Händlerkauf nicht bestehen.
Anders als beim professionellen Autohändler gibt es beim Privatverkauf keine standardisierten Abläufe, keine speziellen Probefahrt-Versicherungen und oft keinen schriftlichen Vertrag. Beide Seiten – Verkäufer und Kaufinteressent – stehen vor der Herausforderung, die Probefahrt so zu gestalten, dass sie rechtlich abgesichert und für beide Parteien fair ist.
Die häufigsten Probleme bei Probefahrten im Privatverkauf sind fehlende vertragliche Regelungen, unklare Versicherungssituationen, keine Dokumentation des Fahrzeugzustands, Betrugsversuche durch vorgetäuschte Kaufinteressenten und Haftungsstreitigkeiten nach Unfällen. Dieser umfassende Ratgeber zeigt dir, wie du diese Risiken minimierst und eine sichere Probefahrt beim Privatverkauf durchführst.
Risiken für den Verkäufer beim Privatverkauf
Als privater Verkäufer gehst du bei einer Probefahrt ein erhebliches Risiko ein. Du überlässt dein Fahrzeug – möglicherweise einen bedeutenden Vermögenswert – einer fremden Person. Die folgenden Risiken solltest du kennen und durch geeignete Maßnahmen minimieren.
Diebstahlrisiko
Das größte Risiko für den Verkäufer ist der Diebstahl des Fahrzeugs. Betrüger geben sich als Kaufinteressenten aus, bitten um eine Probefahrt und verschwinden mit dem Fahrzeug. Besonders gefährdet sind hochwertige und leicht weiterverkäufliche Fahrzeuge. Die Polizei registriert jährlich zahlreiche Fälle von Autodiebstahl bei vermeintlichen Probefahrten.
Um dich vor Diebstahl zu schützen, solltest du den Interessenten im Vorfeld über verschiedene Kanäle identifizieren, Personalausweis und Führerschein kopieren und verifizieren, möglichst als Beifahrer mitfahren und niemals den Fahrzeugbrief (Zulassungsbescheinigung Teil II) im Fahrzeug lassen.
Unfallrisiko
Ein Unfall während der Probefahrt kann zu erheblichen finanziellen Belastungen führen. Zwar greift die Kfz-Haftpflichtversicherung des Halters auch bei Fahrten durch Dritte, doch Schäden am eigenen Fahrzeug sind nur durch eine Kaskoversicherung abgedeckt. Ohne Vollkasko bleibt der Verkäufer auf dem Schaden sitzen, wenn der Fahrer zahlungsunfähig ist. Zudem droht eine Rückstufung in der Schadensfreiheitsklasse.
Beschädigung des Fahrzeugs
Auch ohne einen echten Unfall kann das Fahrzeug während der Probefahrt beschädigt werden. Unsanftes Fahren, zu hohe Drehzahlen bei kaltem Motor, hartes Überfahren von Bordsteinen oder Schlaglöchern – all das kann zu Schäden führen, die erst später sichtbar werden. Ohne eine genaue Dokumentation des Fahrzeugzustands vor der Probefahrt ist es schwierig, den Fahrer für solche Schäden haftbar zu machen.
Haftung für Verkehrsverstöße
Begeht der Probefahrer während der Testfahrt einen Verkehrsverstoß – etwa eine Geschwindigkeitsübertretung oder ein Rotlichtverstoß – geht der Bußgeldbescheid zunächst an den Fahrzeughalter. Dieser muss dann den Fahrer benennen, was ohne dokumentierte Personalien schwierig sein kann. Bei Punkten in Flensburg oder einem Fahrverbot kann es noch komplizierter werden.
Risiken für den Käufer beim Privatverkauf
Auch als Kaufinteressent gehst du bei einer Probefahrt im Privatverkauf Risiken ein. Während du beim Händler auf professionelle Strukturen und einen gesetzlichen Gewährleistungsanspruch bauen kannst, bist du beim Privatverkauf weitgehend auf dich selbst gestellt.
Versicherungslücken
Beim Privatverkauf gibt es keine spezielle Probefahrt-Versicherung wie beim Händler. Die reguläre Kfz-Versicherung des Verkäufers deckt zwar grundsätzlich Fahrten durch berechtigte Dritte ab, es kann aber Einschränkungen geben. Manche Versicherungen kürzen die Leistung bei Fahrern unter einem bestimmten Alter oder bei nicht im Vertrag genannten Fahrern. Im schlimmsten Fall haftest du persönlich für den gesamten Schaden am Probefahrt-Fahrzeug.
Technische Mängel
Beim Privatverkauf gibt es keine Garantie, dass das Fahrzeug in einem einwandfreien technischen Zustand ist. Versteckte Mängel wie defekte Bremsen, abgefahrene Reifen oder ein mangelhafter Zustand der Lenkung können die Probefahrt gefährlich machen. Als Fahrer bist du für die Verkehrssicherheit des Fahrzeugs mitverantwortlich und haftest bei einem Unfall, der durch technische Mängel verursacht wird, möglicherweise mit.
Betrugsrisiko
Auch Käufer können Opfer von Betrug werden. Gefälschte Inserate, gestohlene Fahrzeuge, manipulierte Tachostände oder verschwiegene Unfallschäden sind nur einige der Risiken. Besonders bei vermeintlichen Schnäppchen ist Vorsicht geboten. Wenn ein Angebot zu gut klingt, um wahr zu sein, ist es das meistens auch.
Persönliche Sicherheit
Ein oft unterschätztes Risiko betrifft die persönliche Sicherheit. Wer zu einer Probefahrt bei einem unbekannten Privatverkäufer fährt, weiß nicht, was ihn erwartet. In seltenen Fällen kann es zu Überfällen oder Nötigungen kommen. Besonders bei Treffen an abgelegenen Orten oder in den Abendstunden ist Vorsicht geboten.
Vertragliche Anforderungen beim Privatverkauf
Ein schriftlicher Probefahrt-Vertrag ist beim Privatverkauf keine nette Zugabe, sondern eine Notwendigkeit. Ohne Vertrag stehen beide Parteien im Schadensfall ohne klare Regelungen da. Der Vertrag schützt sowohl den Verkäufer als auch den Käufer und schafft Rechtssicherheit.
Mindestinhalte des Probefahrt-Vertrags
Ein Probefahrt-Vertrag für den Privatverkauf sollte folgende Mindestinhalte umfassen:
- Vollständige Personalien beider Parteien: Name, Anschrift, Geburtsdatum, Telefonnummer
- Ausweisdaten: Personalausweisnummer, Führerscheinnummer und -klasse
- Fahrzeugdaten: Marke, Modell, Baujahr, FIN, Kennzeichen, Kilometerstand
- Zustandsbeschreibung: Detaillierte Beschreibung des Fahrzeugzustands mit Vorschäden
- Probefahrt-Bedingungen: Datum, Uhrzeit, Dauer, geplante Route
- Haftungsregelung: Klare Vereinbarung zur Haftung im Schadensfall
- Versicherungsinformationen: Angaben zur bestehenden Kfz-Versicherung
- Selbstbeteiligung: Regelung zur Übernahme der Selbstbeteiligung
- Unterschriften: Eigenhändige Unterschriften beider Parteien
Zusätzliche Empfehlungen
Über die Mindestinhalte hinaus empfehlen Rechtsexperten folgende Ergänzungen im Probefahrt-Vertrag beim Privatverkauf:
- Fotodokumentation: Ein Verweis auf beigefügte Fotos des Fahrzeugs vor der Probefahrt
- Alkohol- und Drogenklausel: Ausdrückliches Verbot des Fahrens unter Einfluss
- Weitergabeverbot: Das Fahrzeug darf nicht an Dritte weitergegeben werden
- Verhalten bei Panne oder Unfall: Klare Anweisungen für das Vorgehen im Notfall
- Hinterlegung eines Pfands: Optional die Hinterlegung eines Wertgegenstands als Sicherheit
- Schadensersatzklausel: Regelung zur Rückstufung in der Schadensfreiheitsklasse
Versicherungsschutz beim privaten Probefahrt
Die Versicherungssituation beim Privatverkauf ist einer der heikelsten Aspekte der Probefahrt. Anders als beim Händler gibt es keine spezielle Gewerbepolice, die Probefahrten umfassend abdeckt.
Kfz-Haftpflicht beim Privatverkauf
Die Kfz-Haftpflichtversicherung des Fahrzeughalters greift grundsätzlich auch bei Probefahrten durch Dritte. Voraussetzung ist, dass der Halter der Probefahrt zugestimmt hat und der Fahrer im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis ist. Schäden, die der Probefahrer Dritten zufügt, sind also durch die Haftpflichtversicherung abgedeckt.
Kaskoversicherung beim Privatverkauf
Bei der Kaskoversicherung wird es komplizierter. Manche Versicherungsverträge enthalten Klauseln, die den Versicherungsschutz einschränken oder die Selbstbeteiligung erhöhen, wenn ein nicht im Vertrag genannter Fahrer das Fahrzeug nutzt. Besonders problematisch sind Verträge mit Fahrerkreis-Beschränkungen, etwa wenn nur der Halter und sein Partner als Fahrer eingetragen sind.
Als privater Verkäufer solltest du vor einer Probefahrt unbedingt bei deiner Versicherung nachfragen, ob Probefahrten durch Dritte abgedeckt sind, ob es Einschränkungen beim Fahrerkreis gibt, wie hoch die Selbstbeteiligung bei Drittnutzern ist und ob eine vorherige Meldung der Probefahrt erforderlich ist.
Was tun bei nicht zugelassenem Fahrzeug?
Wenn das Fahrzeug bereits abgemeldet ist, besteht kein Versicherungsschutz. Eine Probefahrt mit einem nicht zugelassenen Fahrzeug auf öffentlichen Straßen ist illegal und wird als Fahren ohne Versicherungsschutz geahndet. In diesem Fall muss ein Kurzzeitkennzeichen beantragt werden, das einen eigenen Versicherungsschutz beinhaltet.
Identitätsprüfung: So schützt du dich vor Betrug
Die sorgfältige Überprüfung der Identität des Gegenübers ist beim Privatverkauf ein entscheidender Schritt. Sowohl Verkäufer als auch Käufer sollten sich vor Betrug schützen.
Identitätsprüfung durch den Verkäufer
Als Verkäufer solltest du die Identität des Kaufinteressenten gründlich überprüfen. Folgende Schritte sind empfehlenswert:
- Vorab-Kontakt: Führe vor dem Treffen ein ausführliches Telefonat. Achte auf verdächtige Anzeichen wie ausweichende Antworten, Drängeln oder fehlende Kenntnis über das Fahrzeug.
- Personalausweis prüfen: Überprüfe den Personalausweis auf Echtheit. Achte auf das Hologramm, die Druckqualität und vergleiche das Foto mit der Person.
- Führerschein prüfen: Kontrolliere den Führerschein auf Gültigkeit, die richtige Fahrzeugklasse und vergleiche die Daten mit dem Personalausweis.
- Kopien anfertigen: Fertige Kopien von Personalausweis und Führerschein an. Der Kaufinteressent muss dem zustimmen. Verweigert er die Kopie, ist Vorsicht geboten.
- Kontaktdaten verifizieren: Rufe die angegebene Telefonnummer an, um sicherzustellen, dass sie korrekt ist.
- Adresse prüfen: Bei hochpreisigen Fahrzeugen kann eine Adressprüfung über das Einwohnermeldeamt sinnvoll sein.
Identitätsprüfung durch den Käufer
Auch als Käufer solltest du die Identität des Verkäufers überprüfen und sicherstellen, dass er der tatsächliche Eigentümer des Fahrzeugs ist:
- Zulassungsbescheinigung prüfen: Vergleiche den Namen auf der Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) mit dem Personalausweis des Verkäufers.
- Fahrzeugbrief prüfen: Die Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) sollte den Verkäufer als Halter ausweisen. Ist dies nicht der Fall, kann es sich um ein gestohlenes Fahrzeug oder einen Mittelsmann handeln.
- FIN vergleichen: Vergleiche die Fahrgestellnummer (FIN) im Fahrzeugbrief mit der FIN am Fahrzeug selbst, die in der Regel an der Frontscheibe und im Motorraum eingraviert ist.
- Online-Recherche: Suche im Internet nach dem Fahrzeug und dem Verkäufer. Prüfe, ob das Inserat auf mehreren Plattformen mit unterschiedlichen Angaben erscheint.
Vorsichtsmaßnahmen für den Verkäufer
Als privater Verkäufer solltest du bei der Probefahrt besondere Vorsichtsmaßnahmen treffen, um dich und dein Fahrzeug zu schützen.
Vor der Probefahrt
- Treffen an öffentlichem Ort: Vereinbare das Treffen an einem öffentlichen, belebten Ort – etwa auf dem Parkplatz eines Supermarkts oder vor einem Café.
- Begleitperson: Nimm eine Vertrauensperson zum Treffen mit. Informiere Freunde oder Familie über den Termin, den Ort und die Personalien des Interessenten.
- Fahrzeugbrief sichern: Bewahre die Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) an einem sicheren Ort auf und lasse sie niemals im Fahrzeug.
- Wertgegenstände entfernen: Entferne alle persönlichen Gegenstände und Wertgegenstände aus dem Fahrzeug.
- Zustand dokumentieren: Fotografiere das Fahrzeug vor der Probefahrt von allen Seiten und dokumentiere den Kilometerstand, den Tankfüllstand und bestehende Schäden.
- Ersatzschlüssel behalten: Übergib nur einen Fahrzeugschlüssel für die Probefahrt und behalte den zweiten Schlüssel bei dir.
Während der Probefahrt
- Mitfahren: Fahre als Beifahrer mit. So behältst du die Kontrolle über die Situation und kannst im Notfall eingreifen.
- Aufmerksam sein: Achte auf das Fahrverhalten des Interessenten. Rücksichtsloses oder aggressives Fahren ist ein Warnsignal.
- Route kennen: Schlage eine Probefahrt-Route vor, die du gut kennst. Vermeide abgelegene Gebiete oder Strecken, die vom vereinbarten Rückgabeort weit entfernt sind.
- Telefon griffbereit: Halte dein Smartphone griffbereit, um im Notfall Hilfe rufen zu können.
Alleinige Probefahrt: Wann und unter welchen Bedingungen?
Grundsätzlich sollte der Verkäufer bei einer privaten Probefahrt immer als Beifahrer dabei sein. Es gibt jedoch Situationen, in denen eine alleinige Probefahrt gewünscht wird – etwa wenn der Interessent das Fahrzeug in aller Ruhe testen möchte oder wenn der Verkäufer verhindert ist.
Wenn du als Verkäufer einer alleinigen Probefahrt zustimmst, solltest du zusätzliche Sicherheitsmaßnahmen treffen:
- Kopie des Autoschlüssels des Interessenten einbehalten: Als symbolisches Pfand und zur Sicherheit.
- Zeitlimit setzen: Vereinbare eine klare Rückgabezeit und einen festen Rückgabeort.
- Kilometerstand notieren: Dokumentiere den Kilometerstand vor und nach der Probefahrt.
- Nur bei verifizierten Personen: Gestatte eine alleinige Probefahrt nur, wenn du die Identität des Interessenten zweifelsfrei überprüft hast.
Vorsichtsmaßnahmen für den Käufer
Auch als Kaufinteressent solltest du bei einer Probefahrt im Privatverkauf wachsam sein und dich vor Risiken schützen.
Vor der Probefahrt
- Recherche: Informiere dich über das Fahrzeugmodell und den üblichen Marktpreis. Ein auffällig niedriger Preis kann auf einen Betrug oder versteckte Mängel hindeuten.
- Verkäufer überprüfen: Prüfe die Inserate des Verkäufers auf Plausibilität. Stimmen die Angaben in verschiedenen Inseraten überein?
- Öffentlicher Treffpunkt: Bestehe auf einem Treffen an einem öffentlichen Ort. Wenn der Verkäufer darauf besteht, sich an einem abgelegenen Ort zu treffen, ist Vorsicht geboten.
- Begleitperson mitnehmen: Nimm eine Vertrauensperson mit zum Treffen.
- Fahrzeugdokumente prüfen: Prüfe vor der Probefahrt die Zulassungsbescheinigung, den TÜV-Bericht und das Serviceheft.
Während der Probefahrt
- Rundgang um das Fahrzeug: Vor der Probefahrt solltest du einen gründlichen Rundgang um das Fahrzeug machen und den Zustand dokumentieren.
- Motor kalt starten: Bitte den Verkäufer, den Motor erst in deiner Anwesenheit zu starten. Ein kalter Motorstart verrät viel über den Zustand des Motors.
- Auf Geräusche achten: Höre auf ungewöhnliche Geräusche beim Starten, Fahren und Bremsen.
- Verschiedene Geschwindigkeiten: Teste das Fahrzeug bei verschiedenen Geschwindigkeiten und auf verschiedenen Straßentypen.
- Elektronik prüfen: Teste alle elektrischen Funktionen: Fensterheber, Klimaanlage, Radio, Beleuchtung, Blinker.
Checkliste für die Probefahrt beim Privatverkauf
Diese umfassende Checkliste hilft dir, an alles Wichtige zu denken – egal ob du Verkäufer oder Käufer bist.
Checkliste für den Verkäufer
- Personalausweis und Führerschein des Interessenten kopieren
- Probefahrt-Vertrag vorbereiten und beide Exemplare unterschreiben lassen
- Fahrzeug vor der Probefahrt fotografieren (alle Seiten, Innenraum, Kilometerstand)
- Vorhandene Schäden im Vertrag dokumentieren
- Fahrzeugbrief an sicherem Ort aufbewahren
- Wertgegenstände aus dem Fahrzeug entfernen
- Als Beifahrer mitfahren oder Begleitperson organisieren
- Probefahrt-Route festlegen
- Zeitlimit und Rückgabeort vereinbaren
- Versicherungsschutz vorab bei der Versicherung klären
- Vertrauensperson über Termin und Ort informieren
- Zweiten Fahrzeugschlüssel behalten
Checkliste für den Käufer
- Fahrzeugdokumente prüfen (Zulassungsbescheinigung, TÜV, Serviceheft)
- FIN am Fahrzeug mit Dokumenten vergleichen
- Personalausweis und Führerschein mitbringen
- Probefahrt-Vertrag lesen und verstehen
- Fahrzeugzustand vor der Probefahrt dokumentieren
- Kalten Motorstart beobachten
- Alle Funktionen systematisch testen
- Verschiedene Straßentypen einplanen
- Auf ungewöhnliche Geräusche und Gerüche achten
- Begleitperson mitnehmen
- Eigenen Versicherungsschutz prüfen
- Treffen an öffentlichem Ort vereinbaren
Die ideale Probefahrt-Route beim Privatverkauf
Die Wahl der richtigen Probefahrt-Route ist entscheidend, um das Fahrzeug umfassend testen zu können. Eine gute Route sollte verschiedene Fahrsituationen abdecken und gleichzeitig sicher sein.
Empfohlene Routenabschnitte
- Stadtverkehr (10-15 Minuten): Stop-and-Go-Verkehr zeigt das Anfahrverhalten, die Kupplungsarbeit (bei Schaltgetriebe) und die Lenkung bei niedrigen Geschwindigkeiten. Achte auf das Einparkverhalten und die Übersichtlichkeit.
- Landstraße (10-15 Minuten): Auf der Landstraße kannst du das Kurvenverhalten, die Beschleunigung und das Überholen testen. Achte auf die Federung bei Unebenheiten und die Geräuschentwicklung bei mittleren Geschwindigkeiten.
- Autobahn (5-10 Minuten): Auf der Autobahn zeigt sich das Fahrzeug bei höheren Geschwindigkeiten. Teste die Laufruhe, den Geradeauslauf und die Leistungsreserven. Achte auf Windgeräusche und Vibrationen.
- Parkplatz (5 Minuten): Teste das Rangieren und Einparken. Prüfe die Übersichtlichkeit und die Funktion der Einparkhilfe.
Strecke mit dem Verkäufer abstimmen
Stimme die Probefahrt-Route im Vorfeld mit dem Verkäufer ab. Der Verkäufer kennt die Umgebung und kann eine geeignete Strecke vorschlagen. Wichtig ist, dass die Route nicht zu weit vom Treffpunkt wegführt und dass sich beide Parteien mit der Strecke wohlfühlen. Halte die vereinbarte Route im Probefahrt-Vertrag fest.
Zahlungsaspekte rund um die Probefahrt
Die Probefahrt beim Privatverkauf steht oft in engem Zusammenhang mit Zahlungsfragen. Hier sind die wichtigsten Aspekte, die du beachten solltest.
Kaufpreis und Verhandlung
Die Probefahrt ist oft der entscheidende Moment in der Kaufverhandlung. Nutze die Erkenntnisse aus der Probefahrt für die Preisverhandlung. Stellst du Mängel fest, die im Inserat nicht erwähnt wurden, hast du ein berechtigtes Verhandlungsargument. Umgekehrt kann eine überzeugende Probefahrt deine Kaufentscheidung bestätigen.
Anzahlung und Kaution
Manche Verkäufer verlangen vor der Probefahrt eine Kaution oder Anzahlung als Sicherheit. Dies ist grundsätzlich zulässig, sollte aber im Probefahrt-Vertrag dokumentiert werden. Die Kaution wird nach der Probefahrt zurückgegeben, sofern das Fahrzeug unbeschädigt zurückgebracht wird. Achtung: Zahle niemals eine Kaution in bar ohne Quittung, da du sonst im Streitfall keine Beweise hast.
Zahlung bei Kaufabschluss
Wenn du dich nach der Probefahrt für den Kauf entscheidest, stellt sich die Frage der Zahlungsabwicklung. Beim Privatverkauf sind Barzahlung und Überweisung die gängigsten Zahlungsmethoden. Bei Barzahlung solltest du das Geld in Anwesenheit beider Parteien zählen und eine Quittung ausstellen lassen. Bei einer Überweisung sollte der Kaufvertrag erst nach Geldeingang wirksam werden.
Rechtlicher Rahmen beim Privatverkauf
Die Probefahrt beim Privatverkauf ist in Deutschland nicht gesetzlich geregelt. Es gibt keine speziellen Vorschriften, die eine Probefahrt regeln. Stattdessen greifen verschiedene allgemeine Rechtsnormen.
Vertragsfreiheit
Grundsätzlich gilt die Vertragsfreiheit nach dem BGB. Verkäufer und Käufer können die Bedingungen der Probefahrt frei vereinbaren. Es gibt keine Pflicht, eine Probefahrt anzubieten oder durchzuführen. Der Verkäufer kann die Probefahrt verweigern, und der Käufer kann auf eine Probefahrt verzichten.
Haftung und Schadensersatz
Im Schadensfall greifen die allgemeinen Regelungen des Schadensersatzrechts nach §§ 823 ff. BGB. Der Verursacher eines Schadens haftet für Vorsatz und Fahrlässigkeit. Besonderheiten ergeben sich aus der Halterhaftung nach § 7 StVG: Der Fahrzeughalter haftet grundsätzlich für alle Schäden, die durch den Betrieb seines Fahrzeugs verursacht werden – auch wenn ein Dritter das Fahrzeug fährt.
Gewährleistung und Sachmängelhaftung
Beim Privatverkauf kann die Gewährleistung (Sachmängelhaftung) ausgeschlossen werden – was in der Praxis fast immer geschieht. Das bedeutet, dass der Käufer nach dem Kauf keine Ansprüche wegen verborgener Mängel geltend machen kann. Umso wichtiger ist es, das Fahrzeug bei der Probefahrt gründlich zu testen und den Zustand zu dokumentieren. Bei arglistig verschwiegenen Mängeln greift der Gewährleistungsausschluss allerdings nicht.
Häufig gestellte Fragen (FAQ) zur Probefahrt beim Privatverkauf
Muss ich als privater Verkäufer eine Probefahrt anbieten?
Nein, du bist nicht verpflichtet, eine Probefahrt anzubieten. Es gibt keine gesetzliche Vorschrift, die einen privaten Verkäufer zur Durchführung einer Probefahrt verpflichtet. Allerdings erwarten die meisten Kaufinteressenten eine Probefahrt, und ein Verkäufer, der eine Testfahrt verweigert, wirkt verdächtig. Ein Verzicht auf die Probefahrt kann den Kreis der potenziellen Käufer erheblich einschränken und den erzielbaren Verkaufspreis senken. Wenn du berechtigte Bedenken hast, kannst du Bedingungen stellen, etwa als Beifahrer mitzufahren oder die Probefahrt zeitlich zu begrenzen.
Was mache ich, wenn der Interessent den Fahrzeugbrief sehen will?
Es ist verständlich und üblich, dass ein Kaufinteressent die Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) sehen möchte, um die Eigentumsverhältnisse zu überprüfen. Du solltest den Fahrzeugbrief beim Treffen vorzeigen, ihn aber niemals aus der Hand geben oder im Fahrzeug lassen. Zeige das Dokument nur unter deiner Kontrolle und verstaue es sofort wieder sicher. Ohne Fahrzeugbrief kann das Fahrzeug nicht umgemeldet werden, weshalb der Brief ein wichtiges Sicherheitsdokument ist. Den Fahrzeugbrief erst bei der tatsächlichen Übergabe nach vollständiger Bezahlung aushändigen.
Kann ich als Käufer eine Probefahrt ohne den Verkäufer als Beifahrer verlangen?
Du kannst eine alleinige Probefahrt wünschen, aber der Verkäufer ist nicht verpflichtet, dem zuzustimmen. Die meisten privaten Verkäufer bestehen darauf, als Beifahrer mitzufahren – aus gutem Grund. Als Käufer solltest du Verständnis dafür haben, dass der Verkäufer sein Fahrzeug nicht einem Fremden allein überlassen möchte. Wenn dir die Anwesenheit des Verkäufers stört, etwa weil du das Fahrzeug in Ruhe testen möchtest, schlage eine längere Probefahrt vor, bei der der Verkäufer zwar dabei ist, aber dir nach einer Eingewöhnungsphase mehr Freiraum lässt.
Was passiert, wenn das Fahrzeug bei der Probefahrt eine Panne hat?
Wenn das Fahrzeug während der Probefahrt eine Panne hat, die nicht durch den Fahrer verursacht wurde, liegt die Verantwortung beim Fahrzeughalter. Der Halter muss ein verkehrssicheres Fahrzeug bereitstellen. Für die Pannenhilfe und die Rückkehr zum Treffpunkt ist grundsätzlich der Halter verantwortlich. Die Kosten für einen Abschleppdienst muss der Halter tragen, sofern die Panne nicht durch eine Fehlbedienung des Fahrers verursacht wurde. Im Probefahrt-Vertrag sollte geregelt sein, wie im Pannenfall vorzugehen ist und wer die Kosten trägt.
Soll ich als Verkäufer ein Pfand für die Probefahrt verlangen?
Ein Pfand kann eine sinnvolle zusätzliche Absicherung sein, ist aber nicht zwingend erforderlich. Manche Verkäufer verlangen den Personalausweis oder den Fahrzeugschlüssel des Interessenten als Pfand. Das Einbehalten des Personalausweises ist allerdings rechtlich problematisch, da der Ausweis Eigentum der Bundesrepublik Deutschland ist. Besser geeignet sind der Fahrzeugschlüssel des Käufers oder eine Barkaution, deren Höhe und Rückgabebedingungen im Probefahrt-Vertrag festgehalten werden. Weitere Hinweise zu vertraglichen Regelungen findest du in unserem Magazin.