Kennzeichen bei der Probefahrt: Grundlagen
Jedes Fahrzeug, das auf öffentlichen Straßen in Deutschland bewegt wird, benötigt ein amtliches Kennzeichen und eine gültige Kfz-Versicherung. Das gilt auch für Probefahrten. Bei einem regulär zugelassenen Fahrzeug ist das kein Problem – es trägt sein normales Kennzeichen und ist über die bestehende Kfz-Versicherung abgesichert. Doch was passiert, wenn ein Fahrzeug nicht zugelassen ist? Etwa bei einem Neuwagen vor der Erstzulassung, einem abgemeldeten Gebrauchtwagen oder einem Fahrzeug, das den Besitzer wechseln soll?
Für diese Fälle gibt es in Deutschland spezielle Kennzeichenarten, die eine legale Probefahrt auf öffentlichen Straßen ermöglichen. Die wichtigsten sind das rote Kennzeichen (06er-Kennzeichen), das Kurzzeitkennzeichen (gelbes Kennzeichen) und das Händlerkennzeichen. Jede Kennzeichenart hat eigene Voraussetzungen, Einsatzbereiche und Kosten.
Wer ohne gültiges Kennzeichen und Versicherungsschutz eine Probefahrt auf öffentlichen Straßen durchführt, begeht eine Ordnungswidrigkeit oder sogar eine Straftat. Die Konsequenzen reichen von Bußgeldern über Punkte in Flensburg bis hin zu strafrechtlichen Folgen. Deshalb ist es wichtig, die Regeln zu kennen und einzuhalten.
Das rote Kennzeichen (06er-Kennzeichen)
Das rote Kennzeichen ist wohl das bekannteste Sonderkennzeichen im Zusammenhang mit Probefahrten. Es wird umgangssprachlich auch als 06er-Kennzeichen bezeichnet, da die Erkennungsnummer immer mit 06 beginnt. Die rote Schrift auf weißem Grund macht es leicht erkennbar.
Wer bekommt ein rotes Kennzeichen?
Rote Kennzeichen werden ausschließlich an gewerbliche Betriebe des Kfz-Gewerbes vergeben. Dazu gehören Autohändler und Autohäuser, Kfz-Werkstätten, Fahrzeughersteller und Fahrzeugzulieferer sowie Sachverständigenorganisationen wie TÜV und DEKRA.
Privatpersonen können kein rotes Kennzeichen erhalten. Die Vergabe erfolgt durch die zuständige Zulassungsstelle und ist an strenge Voraussetzungen geknüpft. Der Antragsteller muss ein zugelassenes Kfz-Gewerbe nachweisen, zuverlässig sein (keine einschlägigen Vorstrafen), eine ordnungsgemäße Buchführung über die Verwendung des roten Kennzeichens gewährleisten und eine Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer) für das rote Kennzeichen vorlegen.
Wofür darf das rote Kennzeichen verwendet werden?
Das rote Kennzeichen darf ausschließlich für bestimmte Zwecke verwendet werden, die im Zusammenhang mit dem Kfz-Gewerbe stehen:
- Probefahrten: Testfahrten mit Kunden, die sich für den Kauf eines Fahrzeugs interessieren
- Überführungsfahrten: Transport von Fahrzeugen zwischen verschiedenen Standorten des Betriebs oder zum Kunden
- Prüfungsfahrten: Fahrten zur technischen Prüfung des Fahrzeugs, etwa zum TÜV
- Werkstattfahrten: Testfahrten nach einer Reparatur zur Qualitätskontrolle
Das rote Kennzeichen darf nicht für private Fahrten, für den regelmäßigen Personen- oder Gütertransport oder für Fahrzeuge, die dauerhaft im Straßenverkehr eingesetzt werden, verwendet werden.
Vorteile des roten Kennzeichens
- Flexibilität: Ein rotes Kennzeichen kann für verschiedene Fahrzeuge verwendet werden – es muss nicht für jedes einzelne Fahrzeug ein separates Kennzeichen beantragt werden.
- Kostenersparnis: Statt jedes Fahrzeug einzeln zuzulassen, deckt ein rotes Kennzeichen alle Probefahrt-Fahrzeuge des Betriebs ab.
- Versicherungsschutz: Die Versicherung für das rote Kennzeichen deckt alle damit durchgeführten Fahrten ab, inklusive Probefahrten durch Kunden.
- Steuervorteile: Die Kfz-Steuer für rote Kennzeichen ist pauschal und unabhängig von der Anzahl der genutzten Fahrzeuge.
Kosten des roten Kennzeichens
Die Kosten für ein rotes Kennzeichen setzen sich aus verschiedenen Posten zusammen:
- Zulassungsgebühr: ca. 30 bis 50 Euro einmalig
- Kfz-Steuer: pauschal ca. 46 Euro pro Jahr (Pkw) bzw. 192 Euro pro Jahr (Lkw, Anhänger)
- Versicherung: ca. 600 bis 2.500 Euro pro Jahr, je nach Umfang und Versicherer
- Schilderprägung: ca. 20 bis 35 Euro
Pflichten bei der Nutzung des roten Kennzeichens
Die Nutzung des roten Kennzeichens ist mit besonderen Pflichten verbunden. Der Betrieb muss ein Fahrtenbuch führen, in dem jede einzelne Fahrt dokumentiert wird. Das Fahrtenbuch muss folgende Angaben enthalten: Datum und Uhrzeit der Fahrt, das verwendete Fahrzeug (Typ, FIN), den Fahrer (Name, Führerscheinnummer), den Zweck der Fahrt und die Fahrtstrecke (Start und Ziel).
Das Fahrtenbuch muss jederzeit für Kontrollen durch die Zulassungsstelle oder die Polizei verfügbar sein. Bei Verstößen gegen die Dokumentationspflicht droht der Entzug des roten Kennzeichens.
Das Kurzzeitkennzeichen (gelbes Kennzeichen)
Das Kurzzeitkennzeichen ist die wichtigste Option für Privatpersonen, die eine Probefahrt mit einem nicht zugelassenen Fahrzeug durchführen möchten. Es ist an dem gelben Streifen am rechten Rand des Kennzeichens erkennbar, auf dem das Ablaufdatum aufgedruckt ist.
Wer kann ein Kurzzeitkennzeichen beantragen?
Im Gegensatz zum roten Kennzeichen kann ein Kurzzeitkennzeichen von jeder Person beantragt werden – egal ob gewerblich oder privat. Voraussetzungen für die Erteilung sind ein gültiger Personalausweis oder Reisepass, eine Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer) für das Kurzzeitkennzeichen und der Nachweis einer gültigen Hauptuntersuchung (TÜV) des Fahrzeugs. Seit 2015 dürfen Kurzzeitkennzeichen grundsätzlich nur noch für Fahrzeuge mit gültiger HU erteilt werden. Es gibt jedoch Ausnahmen für Fahrten zur nächsten Prüfstelle.
Gültigkeit und Einsatzzweck
Das Kurzzeitkennzeichen ist maximal fünf Tage gültig, gerechnet ab dem Tag der Zuteilung. Es darf für folgende Zwecke verwendet werden:
- Probefahrten: Testfahrten mit einem nicht zugelassenen Fahrzeug
- Überführungsfahrten: Transport eines Fahrzeugs vom Kaufort zum Wohnort des Käufers
- Fahrten zur Hauptuntersuchung: Direkte Fahrt zur nächsten Prüfstelle (auch ohne gültige HU)
Das Kurzzeitkennzeichen ist an ein bestimmtes Fahrzeug gebunden und darf nicht für andere Fahrzeuge verwendet werden. Dies ist ein wesentlicher Unterschied zum roten Kennzeichen, das wechselnd für verschiedene Fahrzeuge genutzt werden kann.
Kosten des Kurzzeitkennzeichens
Die Kosten für ein Kurzzeitkennzeichen sind überschaubar:
- Zulassungsgebühr: ca. 13,10 Euro
- Schilderprägung: ca. 20 bis 35 Euro für ein Paar Kennzeichen
- Versicherung (eVB): ca. 30 bis 120 Euro für die fünf Tage, je nach Versicherer und Fahrzeugtyp
- Gesamtkosten: ca. 60 bis 170 Euro
Beantragung des Kurzzeitkennzeichens
Das Kurzzeitkennzeichen wird bei der örtlichen Zulassungsstelle beantragt. Folgende Unterlagen sind mitzubringen:
- Gültiger Personalausweis oder Reisepass (bei Vertretung zusätzlich eine Vollmacht)
- eVB-Nummer: Die elektronische Versicherungsbestätigung erhältst du vorab von deiner Kfz-Versicherung
- Zulassungsbescheinigung Teil I und II oder alte Fahrzeugpapiere
- Nachweis der gültigen HU (TÜV-Bescheinigung oder Stempel im Fahrzeugschein)
- SEPA-Lastschriftmandat für die Kfz-Steuer (wird anteilig für fünf Tage berechnet)
In manchen Zulassungsbezirken ist die Beantragung auch online möglich. Die Bearbeitungszeit beträgt in der Regel weniger als eine Stunde, sodass das Kurzzeitkennzeichen kurzfristig verfügbar ist.
Das Händlerkennzeichen
Neben dem roten Kennzeichen und dem Kurzzeitkennzeichen gibt es noch das klassische Händlerkennzeichen, das regulär zugelassene Fahrzeuge im Bestand eines Autohändlers tragen. Diese Fahrzeuge sind mit normalen Kennzeichen auf den Händler zugelassen und verfügen über eine reguläre Kfz-Versicherung.
Reguläre Händlerzulassung
Viele Autohäuser lassen ihre Probefahrt-Fahrzeuge regulär auf den Betrieb zu. Diese Fahrzeuge tragen ein normales amtliches Kennzeichen und sind über die Gewerbepolice des Händlers versichert. Der Vorteil: Das Fahrzeug kann jederzeit und ohne Einschränkungen auf öffentlichen Straßen bewegt werden – auch für Probefahrten mit Kunden.
Der Nachteil der regulären Zulassung ist, dass für jedes Fahrzeug ein separates Kennzeichen und eine eigene Zulassung erforderlich ist. Bei einem großen Fahrzeugbestand bedeutet das einen erheblichen Verwaltungsaufwand und laufende Kosten für Steuer und Versicherung. Deshalb nutzen viele Händler eine Kombination aus regulär zugelassenen Probefahrt-Fahrzeugen und roten Kennzeichen für den restlichen Bestand.
Saisonkennzeichen und Wechselkennzeichen
Für spezielle Einsatzzwecke können Händler auch Saisonkennzeichen oder Wechselkennzeichen nutzen. Saisonkennzeichen eignen sich etwa für Cabrios oder Motorräder, die nur in bestimmten Monaten als Probefahrt-Fahrzeuge eingesetzt werden. Wechselkennzeichen ermöglichen es, ein Kennzeichen abwechselnd für zwei Fahrzeuge zu nutzen – allerdings darf immer nur eines der beiden Fahrzeuge gleichzeitig im Straßenverkehr bewegt werden.
Wann brauche ich welches Kennzeichen?
Die Wahl des richtigen Kennzeichens hängt von der konkreten Situation ab. Hier ist eine Übersicht der häufigsten Szenarien bei Probefahrten und das jeweils passende Kennzeichen.
Szenario 1: Probefahrt beim Autohändler
Bei einer Probefahrt beim Autohändler kümmert sich der Händler um das Kennzeichen. Die meisten Probefahrt-Fahrzeuge sind entweder regulär zugelassen (normales Kennzeichen) oder werden mit dem roten Kennzeichen des Händlers bewegt. Als Kunde musst du dich um nichts kümmern – der Versicherungsschutz ist über den Händler gewährleistet.
Szenario 2: Probefahrt mit einem zugelassenen Privatfahrzeug
Wenn du ein zugelassenes Fahrzeug von einem privaten Verkäufer testen möchtest, ist kein spezielles Kennzeichen erforderlich. Das Fahrzeug trägt sein reguläres Kennzeichen und ist über die bestehende Kfz-Versicherung des Halters abgesichert. Wichtig ist nur, dass ein Probefahrt-Vertrag abgeschlossen wird und der Fahrer einen gültigen Führerschein besitzt.
Szenario 3: Probefahrt mit einem abgemeldeten Fahrzeug
Wenn das Fahrzeug bereits abgemeldet ist, besteht kein Versicherungsschutz und keine Zulassung. Eine Probefahrt auf öffentlichen Straßen ist ohne Kennzeichen und Versicherung illegal. In diesem Fall muss ein Kurzzeitkennzeichen beantragt werden. Der Käufer oder Verkäufer kann das Kurzzeitkennzeichen bei der Zulassungsstelle beantragen und das Fahrzeug damit für bis zu fünf Tage legal bewegen.
Szenario 4: Probefahrt mit einem importierten Fahrzeug
Bei einem aus dem Ausland importierten Fahrzeug, das noch keine deutsche Zulassung hat, wird ebenfalls ein Kurzzeitkennzeichen benötigt. Der Importeur muss das Fahrzeug zunächst bei der Zulassungsstelle anmelden, bevor es auf deutschen Straßen bewegt werden darf. Alternativ kann der Händler sein rotes Kennzeichen verwenden, sofern er eines besitzt.
Szenario 5: Probefahrt nach Hauptuntersuchung
Ein häufiges Szenario beim Gebrauchtwagenkauf: Das Fahrzeug hat keine gültige HU mehr. In diesem Fall kann ein Kurzzeitkennzeichen mit der Einschränkung beantragt werden, dass das Fahrzeug nur zur nächstgelegenen Prüfstelle und zurück gefahren werden darf. Eine ausgiebige Probefahrt ist mit einem solchen eingeschränkten Kurzzeitkennzeichen nicht möglich.
Regeln für nicht zugelassene Fahrzeuge
Nicht zugelassene Fahrzeuge dürfen grundsätzlich nicht auf öffentlichen Straßen bewegt werden. Es gibt jedoch Ausnahmen, die durch spezielle Kennzeichen und Versicherungen ermöglicht werden.
Gesetzliche Grundlage
Die rechtliche Grundlage für den Betrieb nicht zugelassener Fahrzeuge findet sich in der Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV). § 16 FZV regelt die Erteilung von Kurzzeitkennzeichen, und § 16a FZV regelt die Zuteilung roter Kennzeichen. Beide Vorschriften definieren die Voraussetzungen und Einschränkungen für die Nutzung dieser Sonderkennzeichen.
Versicherungspflicht
Auch nicht zugelassene Fahrzeuge müssen für den Betrieb auf öffentlichen Straßen versichert sein. Die Versicherung wird bei der Beantragung des Kennzeichens nachgewiesen. Beim Kurzzeitkennzeichen wird eine spezielle Kurzzeitversicherung abgeschlossen, die in der eVB-Nummer dokumentiert ist. Beim roten Kennzeichen besteht eine Jahresversicherung, die alle mit dem Kennzeichen durchgeführten Fahrten abdeckt.
Beschränkungen
Fahrzeuge mit Kurzzeitkennzeichen oder rotem Kennzeichen unterliegen bestimmten Beschränkungen:
- Kurzzeitkennzeichen: Maximal fünf Tage gültig, gebunden an ein bestimmtes Fahrzeug, nur für Probe-, Überführungs- und Prüfungsfahrten
- Rotes Kennzeichen: Nur für gewerbliche Betriebe, nur für betriebliche Zwecke (Probe-, Überführungs-, Prüfungsfahrten), Fahrtenbuchpflicht
- Beide Kennzeichenarten: Keine Privatfahrten, keine gewerbliche Nutzung außerhalb des Kfz-Gewerbes, Einhaltung der StVO
Versicherungsanforderungen nach Kennzeichenart
Jede Kennzeichenart hat eigene Versicherungsanforderungen. Es ist wichtig, diese zu kennen, um im Schadensfall nicht ohne Versicherungsschutz dazustehen.
Versicherung beim roten Kennzeichen
Die Versicherung für ein rotes Kennzeichen ist eine spezielle Gewerbepolice, die alle mit dem Kennzeichen durchgeführten Fahrten abdeckt. Sie umfasst in der Regel eine Kfz-Haftpflichtversicherung mit hohen Deckungssummen und optional eine Teilkasko- oder Vollkaskoversicherung. Die Prämie richtet sich nach der Größe des Betriebs, der Anzahl der roten Kennzeichen und dem gewünschten Versicherungsumfang.
Die Versicherung für rote Kennzeichen kostet je nach Umfang zwischen 600 und 2.500 Euro pro Jahr. Premium-Policen mit Vollkaskoschutz können auch deutlich teurer sein, insbesondere bei Händlern mit hochpreisigen Fahrzeugen.
Versicherung beim Kurzzeitkennzeichen
Die Versicherung für ein Kurzzeitkennzeichen ist eine Kurzzeit-Police, die maximal fünf Tage gültig ist. Sie wird über eine eVB-Nummer nachgewiesen, die der Versicherungsnehmer vor der Beantragung des Kennzeichens bei einer Kfz-Versicherung besorgen muss. Die Kurzzeitversicherung umfasst in der Regel eine Kfz-Haftpflichtversicherung. Kaskoversicherungen sind optional und kosten extra.
Die Kosten für die Kurzzeitversicherung liegen bei den meisten Anbietern zwischen 30 und 120 Euro für die gesamte Gültigkeitsdauer von fünf Tagen. Der genaue Preis hängt vom Fahrzeugtyp, der Motorleistung und dem gewählten Versicherungsumfang ab.
Versicherung beim regulären Kennzeichen
Bei regulär zugelassenen Fahrzeugen – sei es beim Händler oder beim Privatverkäufer – greift die reguläre Kfz-Versicherung des Halters. Diese umfasst mindestens die Kfz-Haftpflichtversicherung und optional eine Kasko-Versicherung. Bei Probefahrten durch Dritte gelten die im Versicherungsvertrag festgelegten Bedingungen, die möglicherweise Einschränkungen beim Fahrerkreis oder der Selbstbeteiligung enthalten.
Kennzeichen beim Privatverkauf: Besonderheiten
Beim Privatverkauf stellt sich die Kennzeichenfrage besonders häufig, da das Fahrzeug möglicherweise bereits abgemeldet ist oder der Verkäufer es nach dem Verkauf abmelden möchte.
Fahrzeug ist noch zugelassen
Wenn das Fahrzeug zum Zeitpunkt der Probefahrt noch zugelassen ist, gibt es bezüglich des Kennzeichens keine besonderen Anforderungen. Das Fahrzeug trägt sein reguläres Kennzeichen und ist über die bestehende Versicherung des Halters abgesichert. Ein Probefahrt-Vertrag ist dennoch empfehlenswert.
Fahrzeug ist abgemeldet
Ist das Fahrzeug bereits abgemeldet, darf es nicht auf öffentlichen Straßen bewegt werden. Für eine Probefahrt muss entweder der Verkäufer oder der Käufer ein Kurzzeitkennzeichen beantragen. Die Kosten hierfür sollten vorab geklärt und idealerweise im Probefahrt-Vertrag geregelt werden. In der Praxis übernimmt meist der Käufer die Kosten für das Kurzzeitkennzeichen, da er das Fahrzeug testen und später überführen möchte.
Alternative: Probefahrt auf Privatgelände
Eine Probefahrt auf Privatgelände – etwa auf dem Grundstück des Verkäufers oder auf einem privaten Parkplatz – ist auch ohne Kennzeichen möglich. Allerdings ist der Versicherungsschutz in diesem Fall nicht gewährleistet. Zudem ist eine aussagekräftige Probefahrt auf einem begrenzten Privatgelände kaum möglich, da weder verschiedene Geschwindigkeiten noch unterschiedliche Straßensituationen getestet werden können.
Strafen und Bußgelder bei Verstößen
Wer ohne gültiges Kennzeichen und Versicherungsschutz eine Probefahrt auf öffentlichen Straßen durchführt, riskiert empfindliche Strafen. Die Konsequenzen sind je nach Verstoß unterschiedlich schwer.
Fahren ohne Zulassung
Das Fahren ohne gültige Zulassung ist eine Ordnungswidrigkeit nach § 3 FZV. Es drohen folgende Konsequenzen:
- Bußgeld: 70 Euro
- Punkt in Flensburg: 1 Punkt
- Stilllegung des Fahrzeugs: Das Fahrzeug wird an Ort und Stelle stillgelegt und muss abgeschleppt werden
Fahren ohne Versicherungsschutz
Das Fahren ohne gültige Kfz-Haftpflichtversicherung ist eine Straftat nach § 6 Pflichtversicherungsgesetz (PflVG). Die Strafen sind deutlich härter als bei einer Ordnungswidrigkeit:
- Geldstrafe: bis zu 180 Tagessätze oder Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr
- Punkte in Flensburg: 1 Punkt im Fahreignungsregister
- Führerscheinentzug: möglich bei wiederholten Verstößen
- Strafanzeige: automatische Strafanzeige durch die Polizei
Missbrauch des roten Kennzeichens
Die missbräuchliche Verwendung eines roten Kennzeichens – etwa für Privatfahrten oder für nicht genehmigte Zwecke – kann ebenfalls empfindliche Konsequenzen haben:
- Bußgeld: bis zu 1.000 Euro oder mehr
- Entzug des roten Kennzeichens: Die Zulassungsstelle kann das rote Kennzeichen einziehen
- Versicherungsverlust: Die Versicherung kann die Leistung verweigern, wenn das Kennzeichen missbräuchlich verwendet wurde
- Steuerrechtliche Konsequenzen: Nachversteuerung der privaten Nutzung
Fahren mit abgelaufenem Kurzzeitkennzeichen
Wer mit einem abgelaufenen Kurzzeitkennzeichen fährt, wird so behandelt, als würde er ohne Zulassung fahren. Das Kennzeichen verliert nach Ablauf der fünf Tage automatisch seine Gültigkeit – auch die Versicherung erlischt mit dem Ablaufdatum. Das Fahrzeug muss nach Ablauf des Kurzzeitkennzeichens abgestellt und darf nicht mehr auf öffentlichen Straßen bewegt werden.
Praktische Tipps zum Thema Kennzeichen bei der Probefahrt
Mit diesen Tipps bist du bestens vorbereitet, wenn es um die Kennzeichenfrage bei der Probefahrt geht.
Tipps für Käufer
- Zustand prüfen: Überprüfe vor der Probefahrt, ob das Fahrzeug ein gültiges Kennzeichen trägt und zugelassen ist. Ein Blick auf die TÜV-Plakette und das Kennzeichen gibt Aufschluss.
- Kurzzeitkennzeichen rechtzeitig beantragen: Wenn du ein abgemeldetes Fahrzeug probefahren möchtest, beantrage das Kurzzeitkennzeichen rechtzeitig. Die Bearbeitungszeit bei der Zulassungsstelle beträgt in der Regel weniger als eine Stunde, aber Wartezeiten können variieren.
- eVB-Nummer vorab besorgen: Die eVB-Nummer für das Kurzzeitkennzeichen kannst du online bei den meisten Kfz-Versicherern innerhalb weniger Minuten erhalten.
- Kosten einplanen: Rechne mit Gesamtkosten von 60 bis 170 Euro für ein Kurzzeitkennzeichen inklusive Versicherung.
- Gültigkeit beachten: Das Kurzzeitkennzeichen ist nur fünf Tage gültig. Plane die Probefahrt und eine eventuelle Überführung innerhalb dieses Zeitraums.
Tipps für Verkäufer
- Fahrzeug zugelassen lassen: Wenn möglich, lasse das Fahrzeug bis zum Verkauf zugelassen. So können Interessenten unkompliziert Probefahrten machen.
- Bei abgemeldetem Fahrzeug informieren: Wenn das Fahrzeug bereits abgemeldet ist, weise Interessenten darauf hin, dass ein Kurzzeitkennzeichen erforderlich ist.
- Probefahrt auf dem Hof: In Ausnahmefällen kann eine kurze Testfahrt auf dem eigenen Grundstück angeboten werden – allerdings ohne Versicherungsschutz und ohne aussagekräftiges Ergebnis.
Tipps für Händler
- Rotes Kennzeichen pflegen: Führe das Fahrtenbuch sorgfältig und halte es immer aktuell. Unregelmäßigkeiten können zum Entzug des Kennzeichens führen.
- Versicherung überprüfen: Überprüfe regelmäßig den Versicherungsschutz deines roten Kennzeichens und passe ihn gegebenenfalls an den aktuellen Fahrzeugbestand an.
- Mitarbeiter schulen: Stelle sicher, dass alle Mitarbeiter die Regeln für die Nutzung des roten Kennzeichens kennen und einhalten.
- Probefahrt-Fahrzeuge vorhalten: Halte ausreichend zugelassene Probefahrt-Fahrzeuge der gängigsten Marken bereit, um Kunden schnell und unkompliziert Probefahrten anbieten zu können.
Rotes Kennzeichen für Oldtimer: Sonderregelung
Für Oldtimer gibt es eine besondere Variante des roten Kennzeichens: das rote 07er-Kennzeichen. Dieses Kennzeichen ist für historische Fahrzeuge bestimmt und kann sowohl von gewerblichen Betrieben als auch von Privatpersonen beantragt werden.
Voraussetzungen für das rote 07er-Kennzeichen
Das rote 07er-Kennzeichen wird für Fahrzeuge erteilt, die mindestens 30 Jahre alt sind und sich in einem guten, originalen oder zeitgenössisch restaurierten Zustand befinden. Der Antragsteller muss ein positives Oldtimer-Gutachten nach § 23 StVZO vorlegen. Das Kennzeichen darf für Probefahrten, Überführungsfahrten, An- und Abfahrten zu Oldtimer-Veranstaltungen und Fahrten zur Pflege und Wartung verwendet werden.
Die Kosten für das rote 07er-Kennzeichen liegen deutlich unter denen eines regulären roten Kennzeichens. Die Kfz-Steuer beträgt pauschal rund 46 Euro pro Jahr, die Versicherung ist aufgrund des eingeschränkten Nutzungsumfangs günstiger als eine reguläre Kfz-Versicherung.
Häufig gestellte Fragen (FAQ) zu Kennzeichen bei der Probefahrt
Darf ich ein abgemeldetes Auto auf der Straße probefahren?
Nein, ein abgemeldetes Fahrzeug darf nicht ohne gültiges Kennzeichen und Versicherungsschutz auf öffentlichen Straßen bewegt werden. Für eine Probefahrt mit einem abgemeldeten Fahrzeug muss ein Kurzzeitkennzeichen beantragt werden. Dieses ist maximal fünf Tage gültig und beinhaltet einen eigenen Versicherungsschutz. Die Kosten liegen bei ca. 60 bis 170 Euro. Alternativ kann die Probefahrt auf einem Privatgelände stattfinden, allerdings ohne Versicherungsschutz und mit eingeschränkten Testmöglichkeiten. Das Fahren ohne Zulassung und Versicherung ist eine Ordnungswidrigkeit bzw. Straftat und wird mit Bußgeldern, Punkten und im schlimmsten Fall mit Freiheitsstrafe geahndet.
Wie viel kostet ein Kurzzeitkennzeichen für eine Probefahrt?
Die Gesamtkosten für ein Kurzzeitkennzeichen liegen bei ca. 60 bis 170 Euro. Diese setzen sich zusammen aus der Zulassungsgebühr (ca. 13,10 Euro), den Kosten für die Schilderprägung (ca. 20 bis 35 Euro) und der Kurzzeitversicherung (ca. 30 bis 120 Euro). Die Versicherungskosten variieren je nach Fahrzeugtyp, Motorleistung und Versicherer. Manche Versicherer bieten Online-Abschlüsse an, bei denen die eVB-Nummer innerhalb weniger Minuten per E-Mail zugestellt wird. Die Kfz-Steuer wird anteilig für fünf Tage berechnet und fällt gering aus.
Kann ich als Privatperson ein rotes Kennzeichen bekommen?
Nein, rote Kennzeichen mit der Erkennungsnummer 06 sind ausschließlich gewerblichen Betrieben des Kfz-Gewerbes vorbehalten. Privatpersonen können kein rotes 06er-Kennzeichen erhalten. Für Privatpersonen steht das Kurzzeitkennzeichen als Alternative zur Verfügung. Eine Ausnahme bildet das rote 07er-Kennzeichen für Oldtimer, das auch an Privatpersonen vergeben werden kann, sofern das Fahrzeug mindestens 30 Jahre alt ist und ein positives Oldtimer-Gutachten vorliegt.
Was passiert, wenn mein Kurzzeitkennzeichen während der Probefahrt abläuft?
Wenn das Kurzzeitkennzeichen abläuft, verliert es seine Gültigkeit, und mit ihm erlischt auch der Versicherungsschutz. Ab diesem Zeitpunkt darf das Fahrzeug nicht mehr auf öffentlichen Straßen bewegt werden. Wenn du mit einem abgelaufenen Kurzzeitkennzeichen angehalten wirst, drohen ein Bußgeld von 70 Euro für Fahren ohne Zulassung, ein Punkt in Flensburg sowie möglicherweise eine Strafanzeige wegen Fahrens ohne Versicherungsschutz. Plane die Probefahrt daher so, dass sie innerhalb der fünf Tage abgeschlossen ist. Sollte die Zeit nicht ausreichen, muss ein neues Kurzzeitkennzeichen beantragt werden.
Brauche ich ein spezielles Kennzeichen für eine Probefahrt beim Händler?
Nein, als Kunde brauchst du kein eigenes Kennzeichen für eine Probefahrt beim Händler. Der Händler stellt das Kennzeichen und den Versicherungsschutz bereit. In der Regel nutzen Händler entweder regulär zugelassene Probefahrt-Fahrzeuge mit normalem Kennzeichen oder ihr rotes Händlerkennzeichen. Du musst lediglich einen gültigen Führerschein mitbringen und den Probefahrt-Vertrag unterschreiben. Die Kosten für Kennzeichen und Versicherung trägt der Händler. Weitere Informationen rund um die Probefahrt findest du in unserem Magazin.